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   BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 23.90   

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https://dejure.org/1991,12297
BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 23.90 (https://dejure.org/1991,12297)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1991 - 9 C 23.90 (https://dejure.org/1991,12297)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1991 - 9 C 23.90 (https://dejure.org/1991,12297)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "Gruppenverfolgung" im Asylverfahren - Voraussetzungen für die Bejahung einer Asylanerkennung

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  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 23.90
    Das Bundesverfassungsgericht hat unter weitgehender Bezugnahme auf die Ausführungen in seinem Beschluß vom 10. Juli 1989 - BVerfGE 80, 315 f. - ausgeführt, den vom Kläger als erlebt geschilderten oder befürchteten Maßnahmen, hinsichtlich derer das Berufungsgericht keine tatsächlichen Feststellungen getroffen habe, könne die Qualität politischer Verfolgung nicht mit der Erwägung abgesprochen werden, die srilankischen Sicherheitskräfte verteidigten lediglich Sicherheit und Gebietsbestand des Staates.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 562, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315 ff.), auf den der im erfolgreichen Verfassungsbeschwerdeverfahren des Klägers ergangene Beschluß vom 22. März 1990 - 2 BvR 699/86 - Bezug nimmt, die im Urteil des erkennenden Senats vom 22. April 1986 näher dargelegte Auffassung im Ergebnis verfassungsrechtlich nicht beanstandet, daß zu dem hier maßgebenden Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts im Juli 1985 die Gefahr einer politischen Verfolgung für die Ceylon-Tamilen weder im Süden noch im Norden und Osten Sri Lankas bestanden hat.

  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 55.85

    Frage einer Asyl begründenden Motivation von staatlichen Maßnahmen bei Nachweis

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 23.90
    Auf die neuerliche Revision des Bundesbeauftragten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 55.85 - unter Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts vom 1. Juli 1985 und des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. April 1984 die Klage abgewiesen.
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